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IT-Revision IDW PS 330

IT-Revision IDW PS 330Prüfung der IT-gestützten Rechnungslegungssysteme

Die Ordnungsmäßigkeit der IT-gestützter Buchführungssystemen ist die Grundvoraussetzung für die Erfüllung der „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff” (GoBD). In der Regel wird der Jahresabschluss auf Basis der Buchführungsdaten aus dem eingesetzten IT-System erstellt. Der Prüfungsstandard „IDW PS 330: Abschlussprüfung bei Einsatz von Informationstechnologie” spezifiziert die risikoorientierte Systematik der IT-Systemprüfung der eingesetzten IT-gestützten Buchführungssysteme. Die IT-Systemprüfung ist ein Teil der Prüfung des internen Kontrollsystems (IKS).

Erkenntnisse gewinnenStep-by-Step: IT-Revision planen, durchführen, bewerten und berichten

Der Ablauf der IT-Systemprüfung ist standardisiert und in die folgenden Schritte strukturiert. Unsere Leistungen:

Step 1. Auftragsannahme und Prüfungsplanung
  • Vor der Auftragsannahme erfolgt eine sorgfältige Prüfung der erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen für die Durchführung des Prüfungsauftrages.
  • Im Rahmen der Prüfungsplanung werden die einzelnen Prüfungshandlungen, die dafür benötigten Ansprechpartner und die Terminplanung festgelegt.
  • Die Prüfungsplanung wird mit den Ansprechpartnern des betroffenen Unternehmens abgestimmt.
Step 2. Erhebung von Informationen
  • die Erhebung der erforderlichen Informationen erfolgt anhand der dokumentierten Informationen, wie z.B. eines Organigramms, der Prozesslandkarte, des Asset-Registers der IT-Komponenten etc. Folgende Informationen werden erhoben:
    • IT-Umfeld
    • IT-Organisation
    • IT-Infrastruktur
    • IT-Anwendungen
    • IT-Geschäftsprozesse
Step 3. Dokumentation und Berichterstattung
  • Die gewonnen Erkenntnisse über die IT-gestützten Buchführungssysteme und die Prüfungshandlungen (Aufbau- und Funktionsprüfung) werden detailliert in der Prüfungsdokumentation und im Abschlussbericht dokumentiert.
  • Die Ergebnisse der IT-Systemprüfung werden dem Wirtschaftsprüfer, ggf. der Geschäftsführung des geprüften Unternehmens präsentiert.

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